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Regiestelle für Integrationsjobs
 
Regiestelle für Integrationsjobs

Integrationsjobs - Gemeinnützige Zusatzjobs nach § 16 (d) SGB II

Das SBG II sieht öffentlich geförderte Arbeitsgelegenheiten für erwerbsfähige Hilfebedürftige vor. Diese „Zusatzjobs“ sollen ein Sprungbrett zur Integration in den Arbeitsmarkt sein. Personen, die über längere Zeit arbeitslos waren, erhalten die Möglichkeit, durch Beschäftigung in Verbindung mit Beratung und Qualifizierung ihre Chancen auf Integration in den ersten Arbeitsmarkt zu verbessern. Hilfen zur Vermittlung unterstützen den späteren Einstieg in reguläre Beschäftigung.

 

Die Integrationsjobs

  • sollen Bausteine einer individuellen Integrationsplanung sein,
  • sollen möglichst berufsnah angeboten werden,
  • müssen gemeinnützig und zusätzlich sein, damit reguläre Arbeit nicht verdrängt wird,
  • sollen die Interessenlage der Bewerber/-innen berücksichtigen,
  • dauern 6 bis maximal 12 Monate,
    (Ausnahme: über 58-jährige können nach einem Sonderprogramm bis zu 36 Monate eine gemeinnützige Arbeitsgelegenheit übernehmen)
  • können in Vollzeit oder in besonderen Fällen auch in Teilzeit stattfinden.

 

Links zu

In allen Fragen rund um Integrationsjobs wenden Sie sich an die Regiestelle der ZWD   ... Kontakt

 


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